Demo-Nutzungsbedingungen für BEMA Orbit · Zeitlich begrenzte nicht produktive Test- und Evaluierungsumgebung · Version 1.1 · Stand 1. September 2026
Geltungsbereich: nur Beispieldaten · B2B – Hotels und Gastronomie
1. Anbieter und Nutzerkreis
- Anbieter der Demo ist BEMA Marketing, Inhaber Benedikt Krause, Europaring 90, 53757 Sankt Augustin, kontakt@bema-marketing.com.
- Die Demo richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sowie deren autorisierte Beschäftigte. Sie dient nur der unverbindlichen Evaluierung von BEMA Orbit.
2. Democharakter
- Die Demo ist keine Produktivumgebung und kein zugesichertes Abbild aller aktuellen oder künftigen Funktionen. Inhalte, Daten und Konten können jederzeit geändert, zurückgesetzt oder beendet werden.
- Es besteht kein Anspruch auf Verfügbarkeit, Datenerhalt, Support, bestimmte Funktionen oder spätere Übernahme von Demo-Daten in einen Pilot- oder Produktivmandanten.
- Die Demo begründet kein kostenpflichtiges Abonnement. Eine entgeltliche Nutzung setzt eine gesonderte Bestellung und ausdrückliche Vertragsannahme voraus.
3. Ausschließlich Beispieldaten
- In die Demo dürfen ausschließlich fiktive oder wirksam anonymisierte Beispieldaten eingegeben werden.
- Verboten sind echte personenbezogene Daten, insbesondere Namen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Bilder, Mitarbeiter-, Gäste-, Gesundheits-, Schicht- oder Leistungsdaten sowie echte Buchungs-, Zimmer- oder Aufenthaltsinformationen.
- Ebenfalls verboten sind Geschäftsgeheimnisse, produktive Zugangsdaten, Passwörter, Tokens, Zahlungsdaten, Ausweisdaten, vertrauliche Dokumente, reale Sicherheitsinformationen und rechtswidrige Inhalte.
- Wer versehentlich echte oder vertrauliche Daten eingibt, muss die Eingabe sofort löschen und BEMA unter kontakt@bema-marketing.com informieren. BEMA darf solche Daten ohne Vorankündigung löschen oder den Zugriff sperren.
4. Zulässige Nutzung
- Die Demo darf nur manuell und im üblichen Umfang zur Funktionsprüfung genutzt werden. Zugangsdaten dürfen nur an berechtigte Personen innerhalb des eigenen Unternehmens weitergegeben werden.
- Untersagt sind Sicherheitsangriffe, automatisierte Lasttests, Scraping, Reverse Engineering soweit gesetzlich beschränkbar, Umgehung von Zugriffskontrollen, Schadsoftware, Störung anderer Nutzer, öffentliche Weitergabe des Zugangs und Nutzung zur Erbringung eigener produktiver Leistungen.
- BEMA darf Zugänge bei Missbrauch, Sicherheitsgefahr, Rechtsverstoß oder Ende der Evaluierung sofort sperren.
5. Rechte an Demo und Beispieldaten
- BEMA und Lizenzgeber behalten alle Rechte an BEMA Orbit, Design, Dokumentation, Marken und bereitgestellten Beispieldaten. Der Nutzer erhält ein einfaches, widerrufliches, nicht übertragbares Recht zur internen Evaluierung während der Freischaltung.
- Feedback darf BEMA unentgeltlich zur Produktverbesserung verwenden, sofern es keine personenbezogenen Daten oder Geschäftsgeheimnisse enthält.
6. Datenschutz
- BEMA kann bei Demoanfragen und Zugriff geschäftliche Kontaktdaten, Accountinformationen, IP-Adresse, Geräte-/Browserdaten, Zeitstempel, Login- und Sicherheitsereignisse verarbeiten. Zweck sind Bereitstellung, Kommunikation, Sicherheit, Missbrauchsabwehr und Fehleranalyse. Rechtsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 lit. b oder lit. f DSGVO.
- Zum Schutz des Demo-Formulars vor automatisierten Anfragen wird Cloudflare Turnstile eingesetzt. Die Anforderung eines Demo-Zugangs wird per E-Mail bestätigt (Double-Opt-in); der Versand erfolgt über einen Transaktions-E-Mail-Dienstleister mit Verarbeitung auch in den USA auf Grundlage von Standardvertragsklauseln. Einzelheiten zu beiden Diensten enthält die Datenschutzerklärung.
- Da keine echten personenbezogenen Inhaltsdaten eingegeben werden dürfen, ist die Demo nicht zur Verarbeitung im Auftrag eines Hotels bestimmt. Soll ein Betrieb echte Daten testen, sind ein freigegebener Pilot- oder Produktivmandant und ein AVV erforderlich.
- Demo-Inhalte können regelmäßig und ohne Wiederherstellungsmöglichkeit gelöscht werden. Technische Sicherheitsprotokolle werden nur so lange wie erforderlich aufbewahrt.
7. EU Data Act
Die Demo ist eine nicht produktive, zeitlich begrenzte Test- und Evaluierungsversion. Für solche Dienste nimmt Art. 31 Abs. 2 EU Data Act die Pflichten des Kapitels über Anbieterwechsel aus. Da nur Beispieldaten zulässig sind und regelmäßige Resets erfolgen, besteht kein Anspruch auf produktive Portierung. BEMA kann auf Anfrage einen technisch verfügbaren Beispieldatenexport bereitstellen.
8. Haftung
- BEMA haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, zwingender gesetzlicher Haftung und ausdrücklich übernommener Garantie.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Pflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, für eine unentgeltliche Demo typischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- BEMA haftet nicht für Verlust von Demo-Inhalten, soweit keine zwingende Haftung besteht, weil die Demo ausdrücklich nicht zur dauerhaften Speicherung oder produktiven Nutzung bestimmt ist.
9. Ende der Nutzung
BEMA oder der Nutzer können die Demo jederzeit beenden. Mit Ende erlischt das Nutzungsrecht. Ein Anspruch auf Fortsetzung, Datenübernahme oder Abschluss eines Folgevertrags besteht nicht.
10. Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist Gerichtsstand der Geschäftssitz von BEMA, soweit zwingendes Recht nicht entgegensteht.
- Eine unwirksame Bestimmung lässt die übrigen Bestimmungen unberührt; es gilt die gesetzliche Regelung.
Kernregel: Demo = nur Beispieldaten. Für echte Mitarbeiter-, Gäste- oder Betriebsdaten muss in einen freigegebenen Pilot- oder Produktivmandanten mit AVV gewechselt werden.
Amtliche und technische Quellen (kein Vertragsbestandteil): § 14 BGB; DSGVO – Verordnung (EU) 2016/679; EU Data Act – Verordnung (EU) 2023/2854.